Erbschaft

Immobilie aus einer Erbschaft

Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.

Als Erfahrener Partner bei allen Fragen rund um die Immobilie im süddeutschen Raum, stehen wir tatkräftig an Ihrer Seite in oftmals schwierigen Zeiten.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein?

Da eine solche Erbschaft selten etwas Alltägliches ist, haben Erben oftmals viele Fragen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus geerbt habe?

Es ist möglich, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, worin das weitere Vorgehen geregelt ist. Was Sie mit einem Haus tun, das Sie geerbt haben, können aber letztendlich nur Sie selbst entscheiden.  Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, müssen Sie sich jedoch mit den anderen Beteiligten über den weiteren Verbleib der Immobilie einigen. Denkbar ist die Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung.

Referenzimmobilie – Maile Immobilien Stuttgart
Referenzimmobilie – Maile Immobilien Stuttgart

Wollen Sie die Erbschaft annehmen oder lieber ablehnen?

Zuvor sollten Sie sich aber fragen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Falls die Immobilie überschuldet ist, oder Sie den finanziellen Aufwand, den ein Haus mit sich bringt, nicht stemmen können, sollten Sie darüber nachdenken die Erbschaft auszuschlagen.

Ein wichtiger Faktor, den es zu beachten gilt, ist auch, ob eine Erbschaftssteuer anfällt, oder nicht. Deren Höhe ist abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen und dem Immobilienwert. Je nach dem haben Sie die Möglichkeit gewisse Freibeträge geltend zu machen.

Um die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie jedoch beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Achtung: Sollten Sie das nicht tun und die Frist von sechs Wochen, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, verstreichen lassen, wird dies als Annahme des Erbes bewertet!

Details, wie die gesetzliche Erbfolge und der Kontakt mit dem Finanzamt, müssen ebenfalls beachtet werden.

Wenn Sie das Haus selbst bewohnen möchten

In diesem Fall müssen Sie zunächst die Erbschaft annehmen. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen Sie anschließend die Miterben auszahlen. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sicher sein, dass die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt und Sie die Umzugskosten, sowie etwaige Renovierungs- und die Erhaltungskosten tragen wollen und können.

 

Vermietung der Immobilien

Sie möchten Haus oder Wohnung nicht verkaufen, aber eine Eigennutzung kommt aus verschiedenen emotionalen, lage- oder größentechnischen Gründen nicht in Frage? Dann ist die Vermietung der Immobilie ggf die richtige Wahl. Zu beachten sind auch hier mögliche Renovierungskosten und auf lange Sicht und je nach Lage auch eine mögliche Wertminderung der Immobilie. Auch agieren Sie dann als Vermieter im Rahmen des Mietrechts und müssen sich der rechtlichen und finanziellen Risiken einer Vermietung bewusst sein. Nicht jede Immobilie ist darüber hinaus als Vermietungsobjekt geeignet. Insbesondere bei Einfamilienhäuser sind hier selten nennenswerte Renditen zu erwirtschaften.

Endgültig: Der Verkauf der Immobilien

Oft ist es besser, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders wenn es mehrere Erben gibt, lassen sich hiermit Streitigkeiten vermeiden. So kann der Erlös gerecht unter allen aufgeteilt werden.

Um während des Verkaufsprozesses etwaige Bereicherungsvorwürfe zu vermeiden, ist es ratsam, einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen und den Verkehrswert der Immobilie seriös von einem Fachmann (bitte nicht von einem Online-Portal) ermitteln zu lassen. Auch im Zuge der Vermarktung macht es absolut Sinn einen Makler mit lokalen Netzwerken und Fachkenntnis hinzu zu ziehen. Auch, um ggf einen neutralen Vermittler zwischen den Parteien zu haben.

Die letzte Lösung bei Uneinigkeit – Die Teilungsversteigerung

Sollte sich in einer Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen lassen, wie es mit der geerbten Immobilie weiter geht, steht als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zur Verfügung. Dabei kann einer der Erben seinen gesamten Erbanteil versteigern, welchen die anderen dann ersteigern können.
Dem Erben, der eine sofortige Verwendung der Immobilie anstrebt, wird grundsätzlich Vorrang gewährt. So lässt sich ein schlecht teilbares Erbstück schnell liquide machen, um eine gerechte Teilung zu ermöglichen.

Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen an und wird beraten Sie vollumfänglich. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Fachanwälten für Erbrecht zusammen. Auch können wir Ihnen gerne Mehrwerte im Zuge von Entrümpelungen, Renovierungen etc bieten.

Sie benötigen weitere Beratung oder Informationen zu einer geerbten Immobilie? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten.
Erfahrungen & Bewertungen zu Maile Immobilien Stuttgart