Immobilie aus einer Erbschaft

Ihr Mehrwert

Ihr zertifizierter Erbschaftsexperte für Immobilienbewertung

Wer eine Immobilie erbt, steht oft vor komplexen Entscheidungen. Als zertifizierte Erbschaftsexperten sorgen wir dafür, dass Sie in jeder Phase der Abwicklung rechtlich und fachlich optimal unterstützt werden. Die korrekte Wertermittlung ist dabei der Schlüssel – egal, ob es um einen Verkauf, die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft oder die Berechnung der Erbschaftsteuer geht. Mit unserer Expertise garantieren wir Transparenz, Sicherheit und faire Werte.

  • Steuern sparen: Ein zu hoch angesetzter Wert kann unnötig hohe Erbschaftsteuern verursachen.
  • Streit vermeiden: Eine unabhängige Bewertung schafft Klarheit in Erbengemeinschaften.
  • Richtige Entscheidungen treffen: Ob verkaufen, vermieten oder selbst nutzen: Die Entscheidung fällt leichter mit einer präzisen Marktwertermittlung.
Jetzt kontaktieren

Warum die korrekte Bewertung so wichtig ist!

Beratung

Besonders bei Wohnrechten, Nießbrauch oder Denkmalschutz weicht der tatsächliche Marktwert oft stark von pauschalen Finanzamtswerten ab. Deshalb sollten Sie auf einen unabhängigen und zertifizierten Erbschaftsexperten setzen.

Bewertungsmethoden für Erbschaftsimmobilien

Unser Ansatz

Wir nutzen die in Deutschland anerkannten Verfahren – transparent, nachvollziehbar und nach den gesetzlichen Vorgaben.

Vergleichswertverfahren

Ideal für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Grundstücke. Der Wert wird anhand real erzielter Kaufpreise ähnlicher Objekte ermittelt – marktgenau und praxisnah.

Ertragswertverfahren

Optimal für vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Grundlage sind Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszins – so lässt sich die Ertragskraft realistisch abbilden.

Sachwertverfahren

Für besondere Immobilien ohne Vergleichswerte oder Ertragsfokus, z. B. denkmalgeschützte Objekte. Hier werden Bodenwert und Gebäudewert separat ermittelt und kombiniert.

Rechtliche Grundlagen

Die Bewertung von Erbschaftsimmobilien basiert auf dem Bewertungsgesetz (BewG) sowie dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Der maßgebliche Stichtag ist in der Regel der Todestag des Erblassers (§§ 9, 11 ErbStG).

Einflussfaktoren auf den Immobilienwert

  • Lage & Infrastruktur – Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Umfeld
  • Zustand der Immobilie – Sanierungen, Renovierungsbedarf
  • Rechtliche Beschränkungen – Baulasten, Denkmalschutz
  • Marktnachfrage – Angebot und Nachfrage in der Region

In diesen Angelegenheiten unterstützen wir Sie

Themen

Erbschaft innerhalb einer Familie

Klärung des Marktwertes für faire Aufteilung

Erbengemeinschaften

Vermittlung bei unterschiedlichen Vorstellungen (z. B. Verkauf vs. Eigennutzung)

Erbschaft mit rechtlichen Lasten

z. B. Wohnrechte, Nießbrauch, Denkmalschutz

Erbschaft im Ausland mit Immobilien in Deutschland

Organisation und Abwicklung aus der Ferne

Ihr Vorteil mit Maile Immobilien

Als lokaler und zertifizierter Erbschaftsexperte in Stuttgart kennen wir nicht nur die Bewertungsverfahren, sondern auch die steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten.

Jetzt kontaktieren

Detaillierte Wertermittlung

  • Anwendung der passenden Bewertungsmethode (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren)
  • Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren zum Stichtag

Individuelle Lösungsstrategien

  • Klärung, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung die beste Option ist
  • Erarbeitung von Konzepten für Erbengemeinschaften

Komplette Verkaufsabwicklung

  • Professionelle Vermarktung und Exposéerstellung
  • Begleitung von der Bewertung bis zum Notartermin und darüber hinaus

Kontakt aufnehmen und von unserer Erfahrung profitieren

Sie haben eine Immobilie geerbt?

Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.

Als Erfahrener Partner bei allen Fragen rund um die Immobilie im süddeutschen Raum, stehen wir tatkräftig an Ihrer Seite in oftmals schwierigen Zeiten.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein?

Da eine solche Erbschaft selten etwas Alltägliches ist, haben Erben oftmals viele Fragen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus geerbt habe?

Es ist möglich, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, worin das weitere Vorgehen geregelt ist. Was Sie mit einem Haus tun, das Sie geerbt haben, können aber letztendlich nur Sie selbst entscheiden. Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, müssen Sie sich jedoch mit den anderen Beteiligten über den weiteren Verbleib der Immobilie einigen. Denkbar ist die Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung.

Wollen Sie die Erbschaft annehmen oder lieber ablehnen?

Zuvor sollten Sie sich aber fragen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Falls die Immobilie überschuldet ist, oder Sie den finanziellen Aufwand, den ein Haus mit sich bringt, nicht stemmen können, sollten Sie darüber nachdenken die Erbschaft auszuschlagen.

Ein wichtiger Faktor, den es zu beachten gilt, ist auch, ob eine Erbschaftssteuer anfällt, oder nicht. Deren Höhe ist abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen und dem Immobilienwert. Je nach dem haben Sie die Möglichkeit gewisse Freibeträge geltend zu machen.

Um die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie jedoch beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Achtung: Sollten Sie das nicht tun und die Frist von sechs Wochen, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, verstreichen lassen, wird dies als Annahme des Erbes bewertet!

Details, wie die gesetzliche Erbfolge und der Kontakt mit dem Finanzamt, müssen ebenfalls beachtet werden.

Wenn Sie das Haus selbst bewohnen möchten

In diesem Fall müssen Sie zunächst die Erbschaft annehmen. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen Sie anschließend die Miterben auszahlen. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sicher sein, dass die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt und Sie die Umzugskosten, sowie etwaige Renovierungs- und die Erhaltungskosten tragen wollen und können.

Vermietung der Immobilien

Sie möchten Haus oder Wohnung nicht verkaufen, aber eine Eigennutzung kommt aus verschiedenen emotionalen, lage- oder größentechnischen Gründen nicht in Frage? Dann ist die Vermietung der Immobilie ggf die richtige Wahl. Zu beachten sind auch hier mögliche Renovierungskosten und auf lange Sicht und je nach Lage auch eine mögliche Wertminderung der Immobilie. Auch agieren Sie dann als Vermieter im Rahmen des Mietrechts und müssen sich der rechtlichen und finanziellen Risiken einer Vermietung bewusst sein. Nicht jede Immobilie ist darüber hinaus als Vermietungsobjekt geeignet. Insbesondere bei Einfamilienhäuser sind hier selten nennenswerte Renditen zu erwirtschaften.

Endgültig: Der Verkauf der Immobilien

Oft ist es besser, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders wenn es mehrere Erben gibt, lassen sich hiermit Streitigkeiten vermeiden. So kann der Erlös gerecht unter allen aufgeteilt werden.

Um während des Verkaufsprozesses etwaige Bereicherungsvorwürfe zu vermeiden, ist es ratsam, einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen und den Verkehrswert der Immobilie seriös von einem Fachmann (bitte nicht von einem Online-Portal) ermitteln zu lassen. Auch im Zuge der Vermarktung macht es absolut Sinn einen Makler mit lokalen Netzwerken und Fachkenntnis hinzu zu ziehen. Auch, um ggf einen neutralen Vermittler zwischen den Parteien zu haben.

Die letzte Lösung bei Uneinigkeit – Die Teilungsversteigerung

Sollte sich in einer Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen lassen, wie es mit der geerbten Immobilie weiter geht, steht als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zur Verfügung. Dabei kann einer der Erben seinen gesamten Erbanteil versteigern, welchen die anderen dann ersteigern können.
Dem Erben, der eine sofortige Verwendung der Immobilie anstrebt, wird grundsätzlich Vorrang gewährt. So lässt sich ein schlecht teilbares Erbstück schnell liquide machen, um eine gerechte Teilung zu ermöglichen.

Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen an und wird beraten Sie vollumfänglich. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Fachanwälten für Erbrecht zusammen. Auch können wir Ihnen gerne Mehrwerte im Zuge von Entrümpelungen, Renovierungen etc bieten.

Sie benötigen weitere Beratung oder Informationen zu einer geerbten Immobilie? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten.