Immobilie aus einer Erbschaft
Ihr Mehrwert

Immobilie geerbt – und nun?
Unterstützung für Erbengemeinschaften in Stuttgart
Eine geerbte Immobilie ist immer eine besondere Situation – und oft auch eine Herausforderung. Neben den emotionalen Belastungen nach einem Todesfall entstehen in Erbengemeinschaften schnell unterschiedliche Vorstellungen: Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Wie hoch ist der tatsächliche Wert? Und was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?
Wir von Maile Immobilien sind zertifizierte Erbschaftsexperten (Sprengnetter) und begleiten Erbengemeinschaften in Stuttgart und Umgebung dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen – neutral, transparent und professionell.

Unsere Leistungen für Erbengemeinschaften
Unser Ansatz
Wir sorgen dafür, dass Sie als Erbengemeinschaft handlungsfähig bleiben und Entscheidungen auf einer klaren Grundlage treffen können
Ihre Vorteile mit Maile Immobilien
Benefits
Neutralität
Wir sind unabhängige Vermittler und schaffen Klarheit für alle Beteiligten.
Zeitersparnis
Sie vermeiden langwierige Abstimmungen und erhalten schnelle Lösungen.
Konfliktvermeidung
Wir entlasten familiäre Beziehungen durch neutrale Beratung.
Sicherheit
Unsere Erfahrung stellt sicher, dass keine wichtigen Details übersehen werden.
Was unsere Kunden sagen
Testimonial
Familie Walter aus Stuttgart
Nach dem Tod unserer Mutter waren wir drei Geschwister völlig zerstritten. Einer wollte sofort verkaufen, die anderen lieber behalten. Wir kamen keinen Schritt weiter. Erst durch die neutrale Bewertung und Vermittlung von Maile Immobilien haben wir eine gemeinsame Lösung gefunden. Heute ist das Haus verkauft und der Erlös gerecht verteilt – ohne dass die Familie zerbrochen ist.
Häufig gestellte Fragen
FAQs
Müssen alle Erben beim Verkauf einer Immobilie zustimmen?
Ja – ein Immobilienverkauf aus einer Erbengemeinschaft heraus erfordert die Zustimmung aller Miterben. Üblicherweise wird jedoch ein Erbe mit einer Vollmacht ausgestattet damit er für alle handeln kann.
Was tun, wenn sich die Erben nicht einig werden?
Wir unterstützen bei der Vermittlung. Sollte keine Einigung möglich sein, beraten wir über Alternativen wie die Teilungsversteigerung.
Kann ein Miterbe die Immobilie allein übernehmen?
Ja – oft kauft ein Erbe die Anteile der anderen aus. Hierfür ist eine realistische Bewertung entscheidend.
Wie finde ich heraus, was die Immobilie wert ist?
Wir erstellen eine neutrale, fundierte Immobilienbewertung nach anerkannten Verfahren.
Wir haben nur wenige oder keine Unterlagen. Was können wir tun?
Hierfür sind wir die richtigen Experten und kümmern uns um alles. Wir haben Zugang zu Datenbanken, Grundbuchämtern, Notaren uvm, so dass wir alle Unterlagen vollumfänglich für Sie besorgen können.
„Wir dachten wirklich, dass wir das Haus unseres Vaters schnell regeln können. Ein bisschen Papierkram, ein paar Unterschriften – fertig. Doch das war ein Irrtum.“
Als Herr Müller verstarb, erbten seine Kinder Anna und Ben gemeinsam sein Haus in Stuttgart. Schon beim Blick ins Grundbuch zeigten sich die ersten Stolperfallen: Eine alte Grundschuld war noch eingetragen, obwohl der Kredit längst getilgt war. Außerdem bestand ein Wohnrecht der Tante, das Entscheidungen blockierte. Und die Frist von einem Jahr zur Grundbuchumschreibung lief fast ab.
Dazu kamen unterschiedliche Vorstellungen: Anna wollte das Haus vermieten, Ben lieber verkaufen. Solange die rechtlichen Hürden nicht beseitigt waren, ging nichts voran – die Situation drohte zu eskalieren.
Hier kamen wir ins Spiel:
- Wir haben alle Unterlagen geprüft, die Grundschuld löschen lassen und die Grundbuchumschreibung rechtzeitig organisiert.
- Das Wohnrecht wurde in Gesprächen mit der Tante einvernehmlich aufgehoben.
- Danach konnten die Geschwister frei entscheiden: Verkauf oder Vermietung.
Am Ende entschieden sich Anna und Ben für den Verkauf. Wir übernahmen die Vermarktung, führten Besichtigungen durch, verhandelten mit Käufern und begleiteten die Familie bis zur notariellen Beurkundung.
Das Ergebnis: Das Haus wurde erfolgreich verkauft, der Erlös fair aufgeteilt – und die Familie war erleichtert, dass alles geordnet, transparent und ohne Streit ablief.
Genau dafür sind wir da: Wir begleiten Erbengemeinschaften in Stuttgart bei allen Schritten – von der Immobilienbewertung über die rechtliche Klärung bis hin zur Umsetzung. Neutral, zertifiziert und mit Herz.
Ihr Vorteil mit Maile Immobilien
Ausgezeichnet
Als lokales Familienunternehmen in 4. Generation mit Sprengnetter-Zertifizierung kombinieren wir Fachwissen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Stuttgarter Immobilienmarkt.
Unsere Erbrechtexperten
Nina Weikmann
zertifizierte Erbschaftsexpertin

Michael Maile
zertifizierter Erbschaftsexperte


Sie haben eine Immobilie geerbt?
Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.
Als Erfahrener Partner bei allen Fragen rund um die Immobilie im süddeutschen Raum, stehen wir tatkräftig an Ihrer Seite in oftmals schwierigen Zeiten.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein?
Da eine solche Erbschaft selten etwas Alltägliches ist, haben Erben oftmals viele Fragen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus geerbt habe?
Es ist möglich, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, worin das weitere Vorgehen geregelt ist. Was Sie mit einem Haus tun, das Sie geerbt haben, können aber letztendlich nur Sie selbst entscheiden. Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, müssen Sie sich jedoch mit den anderen Beteiligten über den weiteren Verbleib der Immobilie einigen. Denkbar ist die Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung.

Wollen Sie die Erbschaft annehmen oder lieber ablehnen?
Zuvor sollten Sie sich aber fragen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Falls die Immobilie überschuldet ist, oder Sie den finanziellen Aufwand, den ein Haus mit sich bringt, nicht stemmen können, sollten Sie darüber nachdenken die Erbschaft auszuschlagen.
Ein wichtiger Faktor, den es zu beachten gilt, ist auch, ob eine Erbschaftssteuer anfällt, oder nicht. Deren Höhe ist abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen und dem Immobilienwert. Je nach dem haben Sie die Möglichkeit gewisse Freibeträge geltend zu machen.
Um die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie jedoch beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Achtung: Sollten Sie das nicht tun und die Frist von sechs Wochen, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, verstreichen lassen, wird dies als Annahme des Erbes bewertet!
Details, wie die gesetzliche Erbfolge und der Kontakt mit dem Finanzamt, müssen ebenfalls beachtet werden.
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen möchten
In diesem Fall müssen Sie zunächst die Erbschaft annehmen. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen Sie anschließend die Miterben auszahlen. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sicher sein, dass die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt und Sie die Umzugskosten, sowie etwaige Renovierungs- und die Erhaltungskosten tragen wollen und können.
Vermietung der Immobilien
Sie möchten Haus oder Wohnung nicht verkaufen, aber eine Eigennutzung kommt aus verschiedenen emotionalen, lage- oder größentechnischen Gründen nicht in Frage? Dann ist die Vermietung der Immobilie ggf die richtige Wahl. Zu beachten sind auch hier mögliche Renovierungskosten und auf lange Sicht und je nach Lage auch eine mögliche Wertminderung der Immobilie. Auch agieren Sie dann als Vermieter im Rahmen des Mietrechts und müssen sich der rechtlichen und finanziellen Risiken einer Vermietung bewusst sein. Nicht jede Immobilie ist darüber hinaus als Vermietungsobjekt geeignet. Insbesondere bei Einfamilienhäuser sind hier selten nennenswerte Renditen zu erwirtschaften.
Endgültig: Der Verkauf der Immobilien
Oft ist es besser, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders wenn es mehrere Erben gibt, lassen sich hiermit Streitigkeiten vermeiden. So kann der Erlös gerecht unter allen aufgeteilt werden.
Um während des Verkaufsprozesses etwaige Bereicherungsvorwürfe zu vermeiden, ist es ratsam, einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen und den Verkehrswert der Immobilie seriös von einem Fachmann (bitte nicht von einem Online-Portal) ermitteln zu lassen. Auch im Zuge der Vermarktung macht es absolut Sinn einen Makler mit lokalen Netzwerken und Fachkenntnis hinzu zu ziehen. Auch, um ggf einen neutralen Vermittler zwischen den Parteien zu haben.
Die letzte Lösung bei Uneinigkeit – Die Teilungsversteigerung
Sollte sich in einer Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen lassen, wie es mit der geerbten Immobilie weiter geht, steht als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zur Verfügung. Dabei kann einer der Erben seinen gesamten Erbanteil versteigern, welchen die anderen dann ersteigern können.
Dem Erben, der eine sofortige Verwendung der Immobilie anstrebt, wird grundsätzlich Vorrang gewährt. So lässt sich ein schlecht teilbares Erbstück schnell liquide machen, um eine gerechte Teilung zu ermöglichen.
Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen an und wird beraten Sie vollumfänglich. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Fachanwälten für Erbrecht zusammen. Auch können wir Ihnen gerne Mehrwerte im Zuge von Entrümpelungen, Renovierungen etc bieten.
Sie benötigen weitere Beratung oder Informationen zu einer geerbten Immobilie? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten.
